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Holen Sie sich in diesem Bereich alle Informationen, die Sie zum Thema Stimmrecht benötigen. Alle Mitteilungen der letzten Jahre stehen hier für Sie zum Download bereit.
Gemäß § 33 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise eine bestimmte Grenze (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %) der Stimmrechte an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, verpflichtet, dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.
Wir bitten Aktionärinnen und Aktionäre, die verpflichtet sind, der grenke AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung per E-Mail an [email protected] zu richten.
Bitte beachten Sie ferner bei elektronischer Übermittlung der Stimmrechtsmitteilungen, dass hierfür zwingend beide von der BaFin erhaltenen elektronischen Dateien (pdf- und XML-Datei) zu übersenden sind.
Die grenke AG ist als börsennotiertes Unternehmen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).
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