Baden-Baden, 16. Februar 2022: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre institutsbezogenen Maßnahmen aus der zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 durchgeführten Sonderprüfung bei der GRENKE AG und der GRENKE BANK AG abgeschlossen. Im Rahmen des turnusmäßigen „Supervisory Review and Evaluation Process“ (SREP) wurde die Höhe der erforderlichen Eigenmittel angepasst, die GRENKE mindestens zusätzlich vorzuhalten hat. Außerdem hat die BaFin die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsordnung angeordnet.

Demnach beträgt die zu erfüllende Kapitalquote für die GRENKE AG 10,5 Prozent gegenüber zuvor 9 Prozent, bedingt durch einen zusätzlichen SREP-Kapitalzuschlag in Höhe von 1,5 Prozentpunkten. Für die Tochtergesellschaft GRENKE BANK AG beträgt die zu erfüllende Kapitalquote auf Einzelinstitutsebene 11,5 Prozent gegenüber zuvor 8,5 Prozent (zusätzlicher SREP-Kapitalzuschlag: 3 Prozentpunkte).

GRENKE hat ein umfangreiches organisatorisches Weiterentwicklungsprojekt aufgesetzt und einen Gutteil der Feststellungen bereits abgearbeitet. Der zusätzliche SREP-Kapitalzuschlag wird wieder aufgehoben, sobald sich die BaFin im Rahmen der üblichen Nachschauprüfungen von dieser Weiterentwicklung überzeugt hat. Das geplante Portfoliowachstum des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2022 wird durch den zusätzlichen Kapitalzuschlag nicht beeinträchtigt.

 

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