Baden-Baden, den 21. November 2023: Der Vorstand der grenke AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Genehmigung eines Aktienrückkaufprogramms zu beantragen, um von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die ordentliche Hauptversammlung vom 6. August 2020 Gebrauch zu machen. Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms steht gemäß Art. 77, 78 CRR unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Aktien über die Börse zurückzukaufen. Der Vorstand wird den Kapitalmarkt über den Fortgang unterrichten.






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