Hauptversammlung

Hier für Sie im Überblick: Termine, Berichte und ein Archiv zu unseren Hauptversammlungen der letzten Jahre.

Hauptversammlung 2019

Hier finden Sie alle Informationen zur Hauptversammlung 2019.

Die ordentliche Hauptversammlung der GRENKE AG fand am Dienstag, 14. Mai 2019, um 11.00 Uhr MESZ, im Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden statt. 

Für Fragen rund um die Hauptversammlung nutzen Sie unser breites Informationsangebot auf dieser Website oder wenden Sie sich direkt an die GRENKE AG. 

GRENKE AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
D-76532 Baden-Baden

Telefon: +49 (0)7221 - 5007-0
Telefax: +49 (0)7221 - 5007-4218 


E-Mail: [email protected]

DOKUMENTE ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2019

Erläuterungen zu TOP 1

 

Punkt 1 der Tagesordnung hat die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2018 zum Gegenstand.

 

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

 

Der Jahresabschluss der GRENKE AG für das Geschäftsjahr 2018 wurde vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Er ist somit nach § 172 AktG festgestellt. Ein Sonderfall nach § 173 AktG, wonach die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen wird, wenn Vorstand und Aufsichtsrat dies beschließen, liegt nicht vor.
 

Der Konzernabschluss des GRENKE AG Konzerns zum 31. Dezember 2018 wurde ebenfalls vom Aufsichtsrat gebilligt, so dass hierüber keine Beschlussfassung der Hauptversammlung erfolgt.

 

Auch bzgl. der weiteren unter Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen sieht das Gesetz keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vor.

 

Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Tagesordnungspunkt 2 gefasst.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen bzw, wiederzuwählen:

 

a) Frau Claudia Krcmar, Baden-Baden, Geschäftsführerin der AMPIT GmbH, Baden-Baden, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

b) Herrn Heinz Panter, Baden-Baden, selbstständiger Unternehmensberater, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

c) Frau Dr. Ljiljana Mitic, München, selbstständige Unternehmensberaterin sowie Partnerin bei der Impact51 AG, Küsnacht, Schweiz, und Geschäftsführerin der Venture Value Partners GmbH, München, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

d) Herrn Florian Schulte, Baden-Baden, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Fines Holding GmbH, Baden-Baden, sowie der S.K. Management- und Beteiligungs GmbH, Baden-Baden, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Der Aufsichtsrat der GRENKE AG setzt sich aus sechs ausschließlich von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des DCGK wird mitgeteilt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats vier der sechs von den Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder unabhängig sein sollen. Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten/-innen sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats allesamt unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.2 DCGK.

Vollmacht / Weisung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsverteter

 

Stimmrechtsvertretung


Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit der Eintrittskarte übersandt. Die Vollmachts- und Weisungsvordrucke können auch bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Postanschrift, per Fax (Telefax-Nummer: +49 7221 / 5007-4218) oder per E-Mail ([email protected]) angefordert oder im Internet unter https://www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung heruntergeladen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: [email protected]


Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.


Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Vollmachten mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens 13. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der GRENKE AG unter folgender Adresse eingehen:


GRENKE AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: [email protected]


Weitere Informationen zum Vollmachtsverfahren erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen finden sich auch im Internet unter https://www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung
 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir weiter mit: Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der GRENKE AG auf insgesamt 46.353.918 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 46.353.918 Stück.

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

 

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der GRENKE AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 13. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:

 

GRENKE AG
Vorstand
c/o Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden.

 

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung veröffentlicht.

 

Es sind keine Ergänzungsverlangen von Aktionären innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG und sonstige Anfragen von Aktionären

 

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir einschließlich des Namens des Aktionärs ausschließlich an

 

GRENKE AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Telefax: +49 7221 / 5007-4218

oder per E-Mail an

[email protected]

zu richten.

 

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

 

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung veröffentlichen, sofern uns diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 29. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Auf die nach den §§ 33 ff. WpHG bestehenden Mitteilungspflichten und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

 

Ungeachtet der Zugänglichmachung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nach den vorstehenden Absätzen ist es den Aktionären selbstverständlich unbenommen, in der Hauptversammlung Anträge und ggf. Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.

 

Es sind keine Anträge von Aktionären innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.

Übertragung der Hauptversammlung


Wenn Sie keine Gelegenheit zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung haben, können Sie hier die Rede des Vorstandes sowie die Generaldebatte während der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2019 im Kongresshaus in Baden-Baden verfolgen.  


Die Übertragung in Form eines Livestreams erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 5 der Satzung der GRENKE AG. Hierbei ist die Nutzung dieses Livestreams nicht nur den Aktionärinnen und Aktionären der GRENKE AG vorbehalten, sondern steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Für nicht deutschsprachige Interessierte bieten wir zudem eine Simultanübersetzung des Livestreams in englischer Sprache an (nur die Rede des Vorstands), welche jedoch lediglich des besseren Verständnisses wegen erfolgt und daher keinen Anspruch auf Richtig- oder Vollständigkeit erhebt.


Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Livestreams keine Teilnahme an der Hauptversammlung darstellt und nicht die Wahrnehmung von Aktionärsrechten ermöglicht. Insbesondere aufgrund der organisatorischen und technischen Umsetzung wird weder eine vollständige und fehlerfreie Übertragung noch eine vollständige und fehlerfreie Übersetzung gewährleistet. 

 


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