Hier finden Sie alle Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung 2026.
Die ordentliche Hauptversammlung der grenke AG findet am Freitag, den 24. April 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) als physische Hauptversammlung im Kongresshaus Baden-Baden (Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden) statt.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
grenke AG / Investor Relations
Neuer Markt 2
D-76532 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 - 5007-8611
E-Mail: [email protected]
Hier können Sie sich ab dem 19. März 2026 im Aktionärsportal anmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie über den folgenden Link auf eine externe Seite weitergeleitet werden.
Hinweis: Die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ und ist einschließlich einer etwaigen Änderung oder eines Widerrufs von Stimmabgaben über das Aktionärsportal bis 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), möglich.
Über das Aktionärsportal haben Sie die Möglichkeit:
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ist seit dem Geschäftsjahr 2021 Abschlussprüfer der grenke AG, Konzernabschlussprüfer des grenke Konzerns sowie Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten.
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaberinnen und Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der grenke AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 24. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Entsprechende Verlangen sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
grenke AG
Vorstand
c/o Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlicht.
Aktionärinnen und Aktionäre können Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (§ 126 Abs. 1 AktG) stellen. Sie können auch Wahlvorschläge zu den laut Tagesordnung vorgesehenen Wahlen (§ 127 AktG) unterbreiten.
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionärinnen und Aktionären zur Hauptversammlung sind - einschließlich des Namens des Aktionärs bzw. der Aktionärin - ausschließlich an
grenke AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
oder per E-Mail an
zu senden.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs/der Aktionärin sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlichen, sofern uns diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 9. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen müssen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Firma und Sitz sowie bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des/der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatin in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 46.495.573 (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 WpHG). Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.317.695 eigene Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 44.177.878 Stück beträgt.
Die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG hat die grenke AG hinsichtlich des bestehenden prophylaktischen Entherrschungsvertrages darüber unterrichtet, dass sie von der in diesem Vertrag in § 1 Abs. 3 — für die Wahl bzw. die gerichtliche Bestellung von bis zu zwei Aufsichtsratsmitgliedern — enthaltenen Ausnahme mit Blick auf die diesjährige Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Gebrauch macht. Aus dem prophylaktischen Entherrschungsvertrag ergeben sich für diese — mit Blick auf die vorstehende Tagesordnung — entsprechend keine Einschränkungen bei der Stimmrechtsausübung.
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