Hier finden Sie alle Informationen zur ordentlichen Hauptversammlung 2023.
Die ordentliche Hauptversammlung der grenke AG fand am Dienstag, den 16. Mai 2023, um 10:00 Uhr (MESZ) als physische Hauptversammlung im Kongresshaus Baden-Baden (Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden) statt.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
grenke AG / Investor Relations
Neuer Markt 2
D-76532 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 - 5007-0
Telefax: +49 (0)7221 - 5007-4218
E-Mail: [email protected]
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Tagesordnung
3.1 Dr. Sebastian Hirsch
3.2 Gilles Christ
3.3 Isabel Rösler
3.4 Michael Bücker (bis einschließlich 30.11.2022)
4.1 Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp
4.2 Jens Rönnberg
4.3 Norbert Freisleben
4.4 Nils Kröber
4.5 Dr. Konstantin Mettenheimer
4.6 Dr. Ljiljana Mitic
6.1 Nils Kröber
6.2 Moritz Grenke
8.1 Ort der Hauptversammlung
8.2 Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
8.3 Virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern
Hier können Sie sich im Aktionärsportal anmelden.
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Hinweis: Die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation unter Nutzung des Aktionärsportals und ist einschließlich einer etwaigen Änderung oder eines Widerrufs von Stimmabgaben über das Aktionärsportal bis 15. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), möglich.
Über das Aktionärsportal haben Sie die Möglichkeit:
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller:innen haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber:innen einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der grenke AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 15. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:
grenke AG
Vorstand
c/o Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung veröffentlicht.
Es sind keine Ergänzungsverlangen von Aktionär:innen innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG und sonstige Anfragen von Aktionär:innen
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionär:innen zur Hauptversammlung bitten wir einschließlich des Namens des Aktionärs/der Aktionärin ausschließlich an
grenke AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Fax: +49 7221 / 5007-4218
oder per E-Mail an
zu richten.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen einschließlich des Namens des Aktionärs/der Aktionärin sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung veröffentlichen, sofern uns diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 01. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen müssen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Firma und Sitz sowie bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des/der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatin in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs.1 Satz 5 AktG enthält.
Es sind keine Anträge von Aktionär:innen innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir weiter mit: Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der grenke AG auf insgesamt 46.495.573 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 46.495.573 Stück.
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