Hauptversammlung

Hier für Sie im Überblick: Termine, Berichte und ein Archiv zu unseren Hauptversammlungen der letzten Jahre.

Virtuelle Ordentliche Hauptversammlung 2022

Hier finden Sie alle Informationen zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung 2022.

Die ordentliche Hauptversammlung der GRENKE AG fand am Mittwoch, den 25. Mai 2022, um 11:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Vertreter statt. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie von:

GRENKE AG / Investor Relations
Neuer Markt 2
D-76532 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 - 5007-0 
Telefax: +49 (0)7221 - 5007-4218 
E-Mail: [email protected]

 

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Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2021
 

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG
 

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

3.1 Michael Bücker (Vorstand und Vorsitzender seit 1. August 2021)
3.2 Gilles Christ 
3.3 Dr. Sebastian Hirsch
3.4 Isabel Rösler 
3.5 Antje Leminsky (bis 30. Juni 2021)
3.6 Mark Kindermann (bis 8. Februar 2021) 
 

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

4.1 Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp
4.2 Norbert Freisleben (ab 29. Juli 2021)
4.3 Nils Kröber (ab 29. Juli 2021)
4.4 Dr. Konstantin Mettenheimer (ab 29. Juli 2021)
4.5 Dr. Ljiljana Mitic 
4.6 Jens Rönnberg 
4.7 Wolfgang Grenke (bis 29. Juli 2021)
4.8 Claudia Krcmar (bis 29. Juli 2021)
4.9 Florian Schulte (bis 29. Juli 2021)
 

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
 

6. Wahlen zum Aufsichtsrat

6.1 Norbert Freisleben 
6.2 Jens Rönnberg
 

7. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich der Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG, und über die entsprechende Änderung von § 10 der Satzung
 

8. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

info

Aktionärsportal

Hier können Sie sich im Aktionärsportal anmelden.

 

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DOKUMENTE zur virtuellen ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG 2022

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.


Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der GRENKE AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 24. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:
 

GRENKE AG
Vorstand
c/o Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden.
 

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.


Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetseite www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung veröffentlicht und den im Aktienregister Eingetragenen mitgeteilt.


Etwaige Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in solchen Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in der Einberufung beschriebenen Wegen einzureichen.

 

Es sind keine Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung von Aktionärinnen oder Aktionären innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.

Aktionärinnen und Aktionäre können Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern.


Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) sowie Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
 

GRENKE AG
Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Telefax: +49 7221 / 5007-4218

oder per E-Mail an

[email protected]
 

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei einer der im vorstehenden Absatz genannten Adressen eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens der Aktionärin / des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unter der Internetadresse www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.


Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen müssen unter den Voraussetzungen des §126 Abs. 2 AktG nicht zugänglich gemacht werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §125 Abs.1 Satz 5 AktG enthält


Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz gelten solche Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG als in der Hauptversammlung gestellt, wenn die den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionärin bzw. der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.


Etwaige Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in solchen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in der Einberufung beschriebenen Wegen einzureichen.

 

Es sind keine Anträge von Aktionärinnen oder Aktionären innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangen.

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir weiter mit: Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der GRENKE AG auf insgesamt 46.495.573 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 46.495.573 Stück.

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