• Folgevertrag eines ersten erfolgreichen Globaldarlehens aus dem Dezember 2016
  • Ausbau der bestehenden Zusammenarbeit in der Förderung von Leasinginvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen

Baden-Baden / Frankfurt am Main, den 21. Juni 2018: Die KfW und grenke haben einen weiteren Globaldarlehensvertrag für Leasingfinanzierungen über 120 Mio. EUR abgeschlossen. Damit können bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler und Gründer bei betrieblichen Neuanschaffungen von attraktiven Leasingkonditionen durch die grenke AG und die KfW profitieren. Mit dem jetzt abgeschlossenen Globaldarlehen setzen KfW und grenke ihre Zusammenarbeit fort; im Dezember 2016 hatten beide Partner ein Globaldarlehen über 100 Mio. EUR für Leasingfinanzierungen von KMU abgeschlossen.

Das für das inländische Fördergeschäft zuständige Vorstandsmitglied der KfW, Dr. Ingrid Hengster, sagte: „Es ist unser Anspruch, den kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland die passenden Instrumente zur Finanzierung von Investitionen anzubieten. Leasing zählt dazu und wird immer wichtiger. Der Abschluss eines weiteren Globaldarlehens mit grenke nach nur 1,5 Jahren zeigt, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind.“

Auch die grenke AG zeigte sich zufrieden über den zweiten Vertragsabschluss. „Nach dem erfolgreichen Auftakt mit knapp 15.000 geförderten Leasingverträgen freuen wir uns die Kooperation mit der KfW fortzusetzen“, sagt Sebastian Hirsch, Vorstandsmitglied der grenke AG. „Als Finanzierungspartner sind wir seit 40 Jahren an der Seite kleiner und mittlerer Unternehmen und unterstützen deren Investitionsvorhaben durch schnelle und einfache Abwicklung.“

Die Abwicklung ist einfach: Der Unternehmer erhält einen sogenannten Fördergutschein direkt bei grenke. Er füllt ihn aus und reicht ihn zusammen mit dem Leasingantrag bei der grenke AG ein. Mit Abschluss des Leasingvertrags wird der Fördergutschein eingelöst und der individuelle, von Raten und Laufzeiten abhängige Förderbetrag dem Leasingkunden vorab und in einer Summe gutgeschrieben. Förderberechtigt sind Gewerbeunternehmen und Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR, die ihren Sitz in Deutschland haben. Private Anschaffungen sind von einer Förderung ausgenommen.