• Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr 
  • Mit der grenke Banking App alle Konten und Kreditkarten verwalten


Baden-Baden, 12. September 2019 – Ab dem 14. September 2019 gilt die EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr PSD2 (Payment Service Directive 2). Mit der Einführung wird das Online-Banking und die Nutzung der grenke Banking-App noch sicherer für die Kunden.

PSD2 soll generell die Sicherheit für Online-Banking und Internetzahlungen mit Kreditkarten erhöhen. Dazu müssen Banken in ganz Europa verschiedene Maßnahmen umsetzen. Neben den Änderungen für das Login ins Banking und die Abschaffung der iTAN-Liste, die bei der grenke BANK AG als innovativer Online-Bank allerdings schon lange passé war,  gehören dazu auch Regelungen für Drittanbieter, die Dienstleistungen rund ums Bezahlen und Konto anbieten.

Mit der Zustimmung des jeweiligen Kontoinhabers können Drittanbieter ihre Kontoinformationen abrufen oder Zahlungsvorgänge einleiten. Zudem erfolgt aus Sicherheitsgründen künftig nach einer Inaktivität von fünf anstelle bisher 15 Minuten ein automatischer Logout aus dem Konto. Und um mit der Kreditkarte in einem Webshop einzukaufen, muss der Kunde sich zusätzlich für ein Sicherheitsverfahren anmelden. 

Die Sicherheitsbestimmungen für das Online-Banking ändern sich ab dem Stichtag. Dann ist für die elektronischen Zahlungsvorgänge nur noch ein dynamisches TAN-Verfahren möglich. Zusätzlich zu ihren Anmeldedaten müssen grenke Kunden dann mindestens alle 90 Tage eine TAN eingeben. Da das mTAN-Verfahren nicht mehr den höchsten Sicherheitsstandards entspricht, wird neben dem bekannten Sm@rt-TAN-plus-Verfahren die mobile App „SecureGo“ einen adäquaten und komfortablen Ersatz zur TAN-Generierung bieten. 

Sofern ein Kontoinhaber bisher das mTAN-Verfahren nutzt, muss er sich für ein alternatives TAN-Verfahren registrieren. Weitere Informationen zur Registrierung und Nutzung des TAN- Verfahrens mit der App „SecureGo“ finden Sie hier.